Wie reiche ich meine Zahnarztrechnung ein?
Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt oder Ihr Kieferorthopäde stellt die Rechnung direkt an Sie, nicht an die Versicherung. Die Rechnung enthält die gesamten Behandlungskosten, inklusive des Anteils der gesetzlichen Krankenkasse.
Sie reichen die Rechnung anschließend digital bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein – z. B. über das Online-Portal oder die App. Dafür einfach den Beleg abfotografieren oder scannen und hochladen. Nach der Prüfung wird der Erstattungsbetrag gemäß Tarif ausgezahlt.
Tipp: Bei größeren Behandlungen (z. B. Zahnersatz) empfiehlt sich ein Heil- und Kostenplan, den Sie vorab einreichen. So wissen Sie genau, welche Kosten übernommen werden.
Was bedeutet Zahnstaffel? Kann ich eine Zahnzusatz ohne Zahnstaffel abschließen?
Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattungsleistungen in den ersten drei Versicherungsjahren auf feste Höchstbeträge:
MeinZahnschutz 75:
1.000 € / 1.500 € / 2.000 € – ab dem 4. Jahr unbegrenzt
MeinZahnschutz 90:
1.000 € / 2.000 € / 3.000 € – ab dem 4. Jahr unbegrenzt
MeinZahnschutz 100:
1.000 € / 2.500 € / 4.000 € – ab dem 4. Jahr unbegrenzt
Besonderheit: Das erste Versicherungsjahr endet bereits am 31.12., unabhängig vom Abschlussdatum. Dadurch entfällt das sonst übliche vierte Staffeljahr und Sie erreichen schneller die volle Leistung.
Ein Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ohne Zahnstaffel ist nicht möglich.
Werden Alterungsrückstellungen für die MeinZahnschutz-Tarife gebildet?
Bei den MeinZahnschutz-Tarifen können Sie zwischen Tarifen mit oder ohne Alterungsrückstellungen wählen.
Ohne Alterungsrückstellungen:
Niedriger Beitrag zu Beginn, der sich mit zunehmendem Alter erhöht.
Mit Alterungsrückstellungen:
Etwas höherer Startbeitrag, dafür stabilere Beiträge im Alter. Ein Teil des Beitrags wird dafür angespart. Abschluss ab dem 21. Lebensjahr möglich.
In beiden Varianten sind Beitragsanpassungen durch medizinischen Fortschritt, steigende Kosten oder Inflation möglich.
Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Eine Zahnzusatzversicherung ist sinnvoll für gesetzlich Versicherte, die sich umfassender absichern und von Leistungen ohne Wartezeiten profitieren möchten. Sie bietet finanzielle Entlastung bei hochwertigen Behandlungen wie Füllungen, Implantaten, Bleaching oder Knirscherschienen.
Sie schließt die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung und ermöglicht eine moderne Zahnversorgung.
Auch für Beamtinnen, Beamte sowie Anspruchsberechtigte der Heilfürsorge kann sie eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn Leistungen nicht oder nur teilweise übernommen werden.
Worauf sollte man bei einer Zahnzusatzversicherung achten?
Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnt sich ein genauer Blick auf den Leistungsumfang, mögliche Einschränkungen sowie auf die Beitragsentwicklung im Alter (Stichwort: Alterungsrückstellungen).
Ebenso wichtig sind Leistungsausschlüsse und sogenannte Höchstbeträge in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel). Diese können die maximale Erstattung zu Beginn der Versicherung begrenzen.
Wie viel Prozent übernimmt eine Zahnzusatzversicherung?
Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt vom gewählten Tarif und dessen Leistungsumfang ab.
Im Premiumbereich sind in vielen Tarifen bis zu 100 % Erstattung möglich – zum Beispiel für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe sowie für Zahnbehandlungen wie hochwertige Füllungen, Parodontal- oder Wurzelbehandlungen.
Bei Zahnersatz, kieferorthopädischen Leistungen und Aufbissschienen liegt die Erstattung – abhängig vom Tarif – in der Regel zwischen 75 % und 100 %.
Wann greift der Versicherungsschutz bei DeineZahnzusatzversicherung?
Ihre Zahnzusatzversicherung übernimmt Kosten für Zahnersatz, Inlays und Implantate sowie für hochwertige Zahnbehandlungen wie Kunststofffüllungen, Wurzelkanal- und Parodontitisbehandlungen. Auch Prophylaxe, Bleaching sowie Leistungen zur Angst- und Schmerzausschaltung sind mitversichert.
Kieferorthopädie wird bis zum 21. Lebensjahr übernommen, bei Erwachsenen nur nach Unfall oder bei schwerer Erkrankung.
Die Erstattung erfolgt – je nach Tarif – bis zu den Höchstsätzen der GOZ bzw. GOÄ.
Wann greift der Versicherungsschutz bei DeineZahnzusatzversicherung NICHT?
Ihre Zahnzusatzversicherung kommt nicht für Behandlungen auf, die bereits begonnen wurden oder zum Zeitpunkt des Neuabschlusses bereits geplant waren – ebenso, wenn die Behandlungsbedürftigkeit schon vor Vertragsabschluss von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin festgestellt wurde.
Rein kosmetische Leistungen, wie zum Beispiel Veneers, sind ebenfalls nicht mitversichert. Kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen werden grundsätzlich nicht übernommen, außer in seltenen Ausnahmefällen, etwa nach einem Unfall oder bei schweren Kieferanomalien.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnbehandlungen?
Gesetzlich Versicherte erhalten bei Zahnbehandlungen Festzuschüsse, die sich nach dem Befund richten – nicht nach den tatsächlichen Kosten. In der Regel übernimmt die Krankenkasse nur die Regelversorgung. Für hochwertigere Lösungen müssen Mehrkosten selbst getragen werden.
Die professionelle Zahnreinigung ist grundsätzlich eine Eigenleistung. Einige Krankenkassen zahlen jedoch jährliche Zuschüsse, z. B. über Bonusprogramme oder während der Schwangerschaft.
Implantate gehören nicht zum regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Es wird lediglich ein geringer Festzuschuss gezahlt, der sich an einer günstigeren Alternative (z. B. Brücke) orientiert – der Großteil der Kosten bleibt selbst zu zahlen.
Gibt es die Zahnzusatzversicherung auch bei fehlenden Zähnen?
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn bis zu drei Zähne fehlen und noch nicht ersetzt wurden – und das ohne Wartezeit.
